Ziel des Entsorgungsmanagements ist zum einen die ordnungsgemäße Entsorgung von Bauabfällen bzw. Erdaushub, zum anderen können dadurch auch die im Rahmen der Entsorgung anfallenden Mehrkosten auf ein Minimum beschränkt werden.
Das seit Oktober 1996 geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erklärt den Bauherrn bei allen Baumaßnahmen zum Abfallerzeuger und -besitzer. Er ist damit für die gesetzmäßige Entsorgung (Verwertung / Beseitigung) „seiner“ Bauabfälle verantwortlich. Bei der Vergabe von Baumaßnahmen (insbesondere Abbruch) sind dementsprechend eindeutige Vorgaben zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Bauabfälle vom Auftraggeber zu treffen. Dabei hat die Verwertung grundsätzlich Vorrang vor der Beseitigung.
Ziel des Entsorgungsmanagements ist zum einen die ordnungsgemäße Entsorgung von Bauabfällen bzw. Erdaushub, zum anderen können dadurch auch die im Rahmen der Entsorgung anfallenden Mehrkosten auf ein Minimum beschränkt werden. Deshalb wird individuell eine Rückbauplanung erarbeitet, die die Trennung der Abfälle bzw. des Aushubes nach Art des Materials und der Schadstoffverunreinigung ermöglicht, außerdem wird die Ausführung kontinuierlich überwacht und dokumentiert.
Wegen des großen Planungsaufwandes, des selektiven Abtrages der Bausubstanz und der sorgfältigen Trennung der Bauabfälle ist der kontrollierte Rückbau das aufwendigste Abbruchverfahren. Bei einem konventionellen Abbruch ist dagegen die notwendige nachträgliche Trennung der Abfälle aufwendig und damit kostenintensiv. Deshalb erarbeiten wir für jedes Projekt unter Beachtung der individuellen Randbedingungen einen Kostenvergleich unterschiedlicher Rückbau- bzw. Abbruchszenarien und dadurch eine kostenoptimierte Lösung.
Unsere Leistungen im Überblick: